Willkommen im Jobcenter Weilheim-Schongau

Das Jobcenter Weilheim-Schongau ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Weilheim-Schongau und der Agentur für Arbeit Weilheim

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?


Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne innerhalb der Öffnungszeiten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Jobcenter Weilheim
Karwendelstr. 1
82362 Weilheim

Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen
bzw. nur mit Termin

Jobcenter Schongau
Marktoberdorfer Str. 29
86956 Schongau

Montag
Dienstag
Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch und Freitag

Geschlossen
bzw. nur mit Termin

Jobcenter Weilheim

Karwendelstr. 1

82362 Weilheim

Jobcenter Schongau

Marktoberdorfer Str. 29

86956 Schongau

Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

Montag
Dienstag
Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen
bzw. nur mit Termin

Mittwoch und Freitag

Geschlossen
bzw. nur mit Termin

 

Während unserer Öffnungszeiten können Sie verschiedene Anliegen auch ohne Termin persönlich in unseren Eingangszonen in Weilheim und Schongau erledigen, (z.B. Abgabe von Unterlagen, Anfertigung von Kopien oder eine Terminvereinbarung bei Ihrem gewünschten Ansprechpartner).

Wichtiger Hinweis:

Um einen zeitnahen Beratungsprozess und eine zügige Bearbeitung der Leistungsangelegenheiten sichern zu können, rufen wir Sie aktiv bei Rückfragen an.

Bitte stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre telefonische Erreichbarkeit sicher.

Vielen Dank!

Für eine schnelle, unkomplizierte Antragstellung oder zum Nachreichen von fehlenden Unterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

Über die Website www.jobcenter.digital können Sie bequem von zu Hause aus oder über Ihre mobilen Endgeräte (Smartphone, Tablett, Laptop, usw.), viele Dinge erledigen, wie zum Beispiel:

  • Bürgergeld beantragen (Neuantrag)
  • Veränderungen mitteilen (z. B. eine Adressenänderung, Auszug oder Zuzug einer Person, Meldung von Arbeitsaufnahmen, Übersendung von Ausbildungs- / Arbeitsverträgen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen)
  • Bürgergeld verlängern (Weiterbewilligungsantrag)
  • Ortsabwesenheiten beantragen (z. B. bei „Urlaub vom Jobcenter“)
  • Postfachnachrichten senden – das ist die datenschutzsichere Alternative zur E-Mail (mit der Möglichkeit Unterlagen hochzuladen) 

Ihre Vorteile von www.jobcenter.digital:

  • Schnellere Kommunikation mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Schnellere Reaktions- und Bearbeitungszeiten Ihres Anliegens
  • Direkter Kontakt zu Ihrem persönlichen Arbeitsvermittler bzw. Ihrer Arbeitsvermittlerin durch Postfachnachrichten
  • Zeit- und Kostenersparnis zum bisherigen Posteinwurf Ihrer Anträge.

Sie haben noch keinen Zugang zu www.jobcenter.digital?

Dann holen Sie sich jetzt Ihre Zugangsdaten. Diese bekommen Sie nach persönlicher Vorsprache in den Eingangszonen in Weilheim und Schongau.

Bringen Sie dazu ein Ausweisdokument zur Identifizierung mit.

Sie können uns so erreichen:

E-Mail: weilheim@jobcenter-ge.de
Telefax: 0881 991-771
Postanschrift: Jobcenter Weilheim-Schongau, Karwendelstraße 1, 82362 Weilheim

Telefon: Um Ihr Anliegen schnell in die richtigen Hände zu leiten, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Bei leistungsrechtlichen Anliegen wie z.B.:

  • Fragen zum erhaltenen Leistungsbescheid
  • Fragen zur Auszahlung Bürgergeld
  • Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages

wählen Sie folgende Rufnummer:
0881 / 991 - 777
Mo. bis Fr. von 8:00 - 18:00 Uhr

Für die Beantragung Bürgergeld sowie bei
Anliegen zur Arbeitsvermittlung wie z.B.:

  • Terminwunsch bei Ihrem Arbeitsvermittler
  • Anmeldung einer Ortsabwesenheit

wählen Sie folgende Rufnummer:
0881 / 991 - 770
Mo. bis Do. von 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr

Bitte bleiben Sie in der Warteschleife und nutzen Sie ggf. die Mailbox.
Um die Erreichbarkeit zu erhöhen, nutzen Sie bitte vor allem die Tagesrandzeiten.

Vielen Dank!